Objektsicherheitsprüfung ÖNORM B1300 / B1301
Liegenschaftseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter sind stets darum bemüht, dass von Ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Um einen Standard für Sicherheit zu definieren, wurden im Jahr 2016 die ÖNORMEN B 1300 (für Wohngebäude) und B 1301 (für Nichtwohngebäude) veröffentlich. Diese Normen gelten im Schadensfall als Maßstab für den Stand der Technik, der über die Bauvorschriften hinaus für die Sicherheit von Gebäuden verantwortlich ist.
Wir stehen Ihnen als sachverständige Objektsicherheitsprüfer zur Seite. Unsere Begutachtungen sind zerstörungsfreie Sichtkontrollen aller wesentlichen Bereiche und werden anhand standardisierter Checklisten gemäß ÖNORM B 1300 (Wohngebäude) bzw. B 1301 (Nichtwohngebäude) durchgeführt. Das sichert die ordnungsgemäße und rechtskonforme Erfüllung der vielfältigen Prüfpflichten.
Veranlassen Sie jetzt Ihre Objektsicherheitsprüfung um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Im Zuge der Gebäudebesichtigung zur Erstellung eines Energieausweises erfolgt auch die Sichtprüfung gemäß ÖNORM B 1300. Der Eigentümer erhält neben dem Energieausweis den Bericht zur Objektsicherheitsprüfung, in dem bestehende Mängel vermerkt und Verbesserungsvorschläge dokumentiert sind.
Mag. Michael Burgstaller
E-Mail: michael.burgstaller@mitplan.at
Tel. Nr.: +43 660 64 53 287